Abstimmungen / Wahlen
Die Staatskanzlei ist für die Organisation und die Durchführung der eidgenössischen sowie kantonalen Abstimmungen und Wahlen verantwortlich. Sie bildet die Drehscheibe zwischen der Bundeskanzlei, den Bezirken, den Gemeinden, den Parteien und der Öffentlichkeit.
Die gleichen Aufgaben nimmt auf Gemeindeebene die Gemeindekanzlei wahr.
Briefliche Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht in Form der brieflichen Stimmabgabe auszuüben. Bitte lesen Sie die Anweisungen auf dem Kuvert, das Ihnen bei Abstimmungen spätestens 3 und frühestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstag oder bei Wahlen spätestens 10 Tage vor dem Wahltag zugestellt wird, genau durch.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Unterlagen während der Schalteröffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung möglich.
Der Briefkasten beim Gemeindehaus kann ebenfalls zur brieflichen Stimmabgabe benutzt werden. Letzte Leerung an Wahl- und Abstimmungssonntagen ist 11.00 Uhr.
Urnenöffnungszeiten
Sie können Ihr Stimm- und Wahlrecht am Abstimmungs- oder Wahlsonntag persönlich an der Urne ausüben. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
| Abstimmungslokal beim Mehrzweckgebäude Galgenen | 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
| Abstimmungslokal beim Schulhaus Büel | 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Informationen zu den Abstimmungen
- Bund - Wahlen und Abstimmungen
- Kanton Schwyz - Abstimmungen und Wahlen
- Bezirk March - Abstimmungen
- Bezirk March - Wahlen
- Abstimmungstermine für das laufende Jahr
Abstimmungs- und Wahlresultate
finden Sie auf der Einstiegsseite unter Aktuelles.

