Abmeldung / Wegzug
Personen, die aus der Gemeinde Galgenen wegziehen, haben sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter des Einwohneramtes abzumelden. Die Abmeldung ist gratis.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Schweizer BürgerInnen
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes 1 Monat vor Ausreise
- Das Formular „Wegzug ins Ausland“ muss direkt am Schalter des Einwohneramtes ausgefüllt werden. Sie können das Formular auch im Online-Schalter ausdrucken und vorgängig ausfüllen.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt

