Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Als erstes müssen Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden.

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter des Einwohneramtes anmelden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Schweizer BürgerInnen

  • Heimatschein / Heimatausweis
  • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
  • Neue AHV-Versichertennummer
  • Kopie Krankenkassennachweis (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Miet- oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)
  • Die Anmeldegebühr mit Heimatschein (Niederlassungsausweis) beträgt Fr. 10.00, mit Heimatausweis Fr. 30.00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten.

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis oder 1 aktuelles Passfoto (Drittstaaten benötigen kein Foto). Bitte beachten Sie unbedingt die Vorschriften für Passfotos.
  • Reisepass oder bei EG/EFTA-Staatsangehörigen genügt auch der Personalausweis
  • Arbeitsvertrag oder Zusicherung des Amtes für Migration des Kantons Schwyz
  • Kopie Krankenkassennachweis einer Schweizer Krankenkasse (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Neue AHV-Versichertennummer
  • Miet- oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)
  • Zuzug aus dem Ausland: Wenn Sie einen B-Ausweis (Jahresaufenthalt) beantragen wollen: Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnortes
  • Bei Selbständigkeit: Businessplan

Wenn Sie einem nicht EG/EFTA Staat angehören und von einem anderen Kanton in den Kanton Schwyz zuziehen, müssen Sie vor der Anmeldung zuerst das Gesuch um Kantonswechsel ausfüllen. Dieses Gesuch ist dann mit den erforderlichen Unterlagen bei uns auf dem Einwohneramt abzugeben. Das Amt für Migration prüft das Gesuch, und erst danach können Sie sich mit den obgenannten Unterlagen anmelden.

Weitere Links

 

zur Abteilung Einwohneramt