Identitätskarte
Wer eine neue Identitätskarte benötigt, muss persönlich beim Einwohneramt vorsprechen und sich über seine Identität ausweisen.
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht inne hat, entmündigte Personen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Diese haben den Ausweisantrag mittels Unterschrift zu bestätigen.
Folgende Unterlagen sind für die Bestellung einer
neuen Identitätskarte mitzubringen:
- Alte Identitätskarte
- Pro Antrag ist ein Passfoto vorzulegen. Dieses muss das Format 35x45 mm (ohne Rand) aufweisen und darf nicht älter als ein Jahr sein. Es muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren. Es sind nur Porträtaufnahmen mit neutralem Hintergrund gestattet. Der Mund muss geschlossen sein. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Das Bundesamt für Polizei hat eine Fotomustertafel erarbeitet. Anträge, die den Ansprüchen gemäss Fotomustertafel nicht vollumfänglich genügen, werden zurückgewiesen.
- Bei einem Verlust der alten Identitätskarte, benötigen wir eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle
- Die Gebühr von Fr. 70.— für Erwachsene bzw. Fr. 35.— für ein Kind ist bereits bei der Bestellung zu entrichten. Anstelle von Bargeld können Sie bei uns am Schalter auch mit Ihrer EC-Karte oder mit der Postkarte bezahlen. Wir akzeptieren jedoch keine Kreditkarten.
- Kinder ab dem 7. Altersjahr müssen den Antrag selber unterzeichnen.
Wie lange dauert die Anfertigung?
Maximal 15 Arbeitstage ab Beantragung.
Wie lange ist die Identitätskarte gültig?
| Erwachsene | 10 Jahre |
| Kinder bis 18 Jahre | 5 Jahre |
Was kostet eine Identitätskarte?
| Erwachsene | Fr. 70.— |
| Kinder bis 18 Jahre | Fr. 35.— |
Was muss sonst noch beachtet werden?
- Es werden keine Notidentitätskarten mehr ausgestellt.
- Bitte beachten Sie das günstige Kombiangebot für Pässe und Identitätskarten (siehe unter Reisepass)
- Identitätskartenanträge dürfen nicht nach Hause genommen werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unumgänglich.
Was ist zu tun, wenn dringend ein Ausweis benötigt wird?
Falls die Identitätskarte in weniger als einer Woche benötigt wird, muss ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser ist 1 Jahr gültig und kostet Fr. 105.-. Der provisorische Pass ist direkt beim Passbüro in Schwyz zu bestellen. Gegen eine zusätzliche Dringlichkeitsgebühr können Sie den Pass auch bei der Notpassstelle am Flughafen ausstellen lassen.
Grenzübertritt für nur 1 bis 7 Tage nach
Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich
Allenfalls kann für den Grenzübertritt ins grenznahe Ausland ein Ersatzpapier (Ausflugsschein, gültig für einen oder mehrere Tage) bei der Grenze gelöst werden. Dieser ist jedoch nur in einer bestimmten Grenzzone gültig. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei der zu passierenden Grenzstelle.
Das Einwohneramt beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

