Fristerstreckung

Das Gemeindekassieramt ist Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte vor dem 31. März ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns oder benutzen Sie unser Formular im Online-Schalter. Mündliche Gesuche können leider nicht entgegengenommen werden. Auf Gesuche, die nach dem 31. März (Poststempel, Maildatum etc.) eingereicht werden, kann leider nicht mehr eingetreten werden.

Bis wann erhält man Fristerstreckungen?

Sollten Sie merken, dass die bereits eingereichte und bewilligte Fristerstreckung immer noch nicht ausreicht, kann vor Ablauf der Fristerstreckung nochmals ein Gesuch eingereicht werden. Fristerstreckungen über den 31. Dezember können nur in begründeten Härtefällen, wie z. B. einer schweren Krankheit, bewilligt werden. Gewährte Fristerstreckungen werden von uns schriftlich bestätigt.

Kosten

Fristerstreckungen sind kostenlos.

 

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