Hundesteuer
Hunde im Alter ab 4 Monaten sind beim Gemeindekassieramt anzumelden. Bei der Anmeldung Ihres Hundes müssen Sie den Versicherungsnachweis vorlegen. Ihr Hund erhält eine Hundekontrolldauermarke. Diese Marke ist obligatorisch und muss trotz des Mikrochips getragen werden. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer oder die Besitzerin, ist dem Gemeindekassieramt Meldung zu erstatten.
Kosten
Die Hundesteuer für einen Hund beträgt Fr. 50.--. Für jeden weiteren Hund pro Haushalt beträgt die Steuer Fr. 150.--
Nutzhunde kosten Fr. 20.--. Als Nutzhunde gelten Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft sowie Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent erworben hat. Die Rechnungen werden Anfang Jahr versandt.
Von der Hundesteuer befreit sind Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.
Links
- Hundesteuergesetz des Kantons Schwyz
- Anis (Hundedatenbank)
- Volkswirtschaftsdepartement - Auskunft über die obligatorischen Hundekurse
- Volkswirtschaftsdepartement - Hundetrainerdatenbank
- Hundekurse in Galgenen
- Hundekurse
zur Abteilung Gemeindekassieramt

