Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer mündig und urteilsfähig ist.
Das Zeugnis kann direkt am Schalter der Gemeindekanzlei oder telefonisch bestellt werden.

