Polizeistundenverlängerung
Die Gastwirtschaftsbetriebe dürfen täglich von 05.00 Uhr bis 24.00 Uhr offen halten. Für einzelne Veranstaltungen in Betrieben und für Anlässe kann die Öffnungszeit verlängert werden.
Zuständig zur Erteilung der Bewilligung ist der/die Gemeindepräsident/in.

