Todesfall

Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist.

Todesfall im Spital, in der Klinik oder im Heim

Die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Alters- und Pflegeheimes meldet den Tod mit den üblichen Unterlagen schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Zur Regelung der Bestattungsart haben sich die Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des/der Verstorbenen zu melden.

Todesfall zu Hause

Der Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Dabei ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung mitzubringen.

Die Gemeindeverwaltung meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt. Eine persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt ist nicht nötig.

Regelung der Bestattungsformalitäten

Bei einem Todesfall müssen sich die Angehörigen zwecks Regelung der Bestattungsart bei der Gemeindeverwaltung melden.

Die Gemeindeverwaltung hat folgende Fragen an Sie:

  • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
  • Falls zu Hause gestorben: Wann kann eingesargt bzw. überführt werden?
  • Im Falle einer Kremation: Wer holt die Urne ab?
  • Wann findet die Beerdigung statt?
  • Wer vertritt die Angehörigen (Kontaktadresse)?

Was ist sonst zu tun?

  • Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt und dem Sekretariat der Kirchgemeinde.
  • Aufgabe von Todesanzeigen in den Regionalzeitungen
  • Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen etc.
  • Bei Rentenempfängern empfiehlt es sich, der zuständigen Ausgleichskasse ebenfalls Mitteilung zu machen.
  • Evtl. Druckauftrag für Leidzirkulare, Kuverts adressieren
  • Evtl. Bestellung des Leidmahls

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