Ablesung der Strom- und Wasserzähler

Die Gemeindewerke stellen pro Jahr vier Teilrechnungen. Im Januar erfolgt die Ablesung und daraufhin die definitive Abrechnung.

Rechnungstermine

Monat März Teilrechnung Januar - März
Monat Mai Teilrechnung April - Juni
Monat August Teilrechnung Juli - September
Monat Oktober Teilrechnung Oktober - Dezember
Monat Januar Jahresschlussrechnung

Guthaben aus Jahresschlussrechnungen

Guthaben werden grundsätzlich auf das neue Stromjahr übertragen

zur Abteilung Gemeindewerke