Ablesung der Strom- und Wasserzähler
Die Gemeindewerke stellen pro Jahr vier Teilrechnungen. Im Januar erfolgt die Ablesung und daraufhin die definitive Abrechnung.
Rechnungstermine
| Monat März | Teilrechnung Januar - März |
| Monat Mai | Teilrechnung April - Juni |
| Monat August | Teilrechnung Juli - September |
| Monat Oktober | Teilrechnung Oktober - Dezember |
| Monat Januar | Jahresschlussrechnung |
Guthaben aus Jahresschlussrechnungen
Guthaben werden grundsätzlich auf das neue Stromjahr übertragen

