Hauskehricht
| Abfuhrtag | Sammelgebiet |
|---|---|
| Montag | Galgenen Siebnen-Galgenen Hinterberg |
| Donnerstag | Galgenen Siebnen-Galgenen Vorderberg |
Bereitstellung
Am Morgen des Abfuhrtages vor 07.00 Uhr
Regelung über Feiertage
Fällt der Abfuhrtag auf einen Feiertag, so fällt die Kehrichtabfuhr aus. In den Gebieten Vorder- und Hinterberg wird die Kehrichtabfuhr am andern Abfuhrtag der gleichen Woche vor beziehungsweise nachgeholt.
Mitgenommen werden
Allgemeiner Hauskehricht sowie brennbares Sperrgut
(Masse: 50x50x150 cm; max. 30 kg)
Zulässige Gebinde
- Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke
- Sperrgut mit Gebührenmarke
- Container mit Gewichtchip

