Erbbescheinigung
Was ist eine Erbbescheinigung?
Eingesetzten sowie gesetzlichen Erben wird auf ihr Verlangen eine Erbbescheinigung ausgestellt. In ihr wird bescheinigt, dass die Antragsteller zwar nicht definitiv, doch unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind.
Nutzen der Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung braucht man in der Regel vor den Behörden (Grundbuchamt, Steuerbehörde, Verwaltung usw.) oder zuhanden von Dritten (Banken, Gläubiger, Schuldner usw.), um sich über die Erbberechtigung auszuweisen. Sie ermöglicht einem, über die geerbten Vermögenswerte zu verfügen (z.B. mit Vollmacht der Miterben Geld vom Bankkonto, das die verstorbene Person hinterlassen hat, abzuheben).
Wer stellt die Erbbescheinigung aus?
Örtlich zuständig für die Ausstellung der Erbbescheinigung ist die Vormundschaftsbehörde.

