Unterhaltsvertrag

Unverheiratete Eltern sind verpflichtet, einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Dieser regelt den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinem Vater. Der Unterhaltsvertrag muss von der Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz der Mutter genehmigt werden. Der Sekretär der Vormundschaftsbehörde ist beim Erstellen des Unterhaltsvertrages behilflich.

Die Bemessung der Unterhaltsbeiträge erfolgt immer im Einzelfall anhand der aktuellen Situation und der gegebenen Verhältnisse von Kind und Eltern. Die Höhe des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt die Lebenskosten des Kindes wie auch die Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Leistungsfähigkeit der Eltern bemisst sich am tatsächlichen Einkommen.

Ohne einen genehmigten Unterhaltsvertrag ist eine Mutter nicht berechtigt, fehlende Alimentenzahlungen über ihre Wohngemeinde bevorschussen zu lassen.

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