Willensvollstreckerzeugnis

Der vom Erblasser beauftragte Willensvollstrecker hat dessen Willen zu vollstrecken. Dabei hat er nicht nur die vom Erblasser übertragenen Aufgaben zu erledigen, sondern auch jene, die ihm das Gesetz auferlegt.

Der Willensvollstrecker wird testamentarisch eingesetzt. Das Mandat beinhaltet eine äusserst verantwortungsvolle Aufgabe.

Ein erfahrener Willensvollstrecker garantiert Sicherheit und Neutralität. Er kann die Parteien über Rechte und Pflichten aufklären, gegebenenfalls schlichten und damit den Frieden innerhalb der Familie sichern.

Der Willensvollstrecker kann kurz nach dem Todesfall, unabhängig von Vollmachten oder Erbscheinen, lediglich aufgrund seines Zeugnisses, die Tätigkeit aufnehmen. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und damit unnötige Kosten zu vermeiden.

Das Willensvollstreckerzeugnis wird von der Vormundschaftsbehörde ausgestellt.

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