Die Anträge auf Prämienverbilligung werden in den nächsten Tagen durch die Ausgleichskasse Schwyz versandt.
Sollten Sie bis Ende Januar kein Antrag per Post erhalten haben, können Sie diesen bei uns im Onlineschalter ausfüllen, ausdrucken und direkt der Ausgleichskasse Schwyz einreichen. Einreichefrist ist der 30. April 2012.