Adressauskunft aus dem Einwohnerregister

Gemäss § 12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit und den Datenschutz (ÖDSG) darf das Einwohneramt Privaten und privaten Unternehmen folgende Daten über Einwohner bekannt geben: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. Eine Datensperre gemäss § 13 ÖDSG bleibt vorbehalten.

Auf Gesuch hin kann weiter auch über Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Datum und Ort des Zu- und Wegzuges Auskunft gegeben werden, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Eine Adressanfrage können Sie schriftlich stellen. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Bei allen Anfragen ist der Grund der Anfrage anzugeben und ev. ein Interessensnachweis nötig (z.B. Rechnung, Betreibung etc.). Telefonisch werden Adressauskünfte nur an Behörden und Amtsstellen erteilt.

Preis

Fr. 10.00 (plus Porto)

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