Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Galgenen

28. April 2023
Aktualisierte Stellungnahme des Gemeinderates Galgenen

Am vergangenen 31. März 2023 informierte der Gemeinderat Galgenen die Bevölkerung anlässlich einer eigens einberufenen Informationsveranstaltung über die derzeit möglichen Lösungsansätze und die bereits unternommenen Anstrengungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ist vollkommen erschöpft. Die Nutzung der Zivilschutzanlagen ist ausgeschlossen, da sich diese entweder in den Untergeschossen der Schulhäuser oder im Untergeschoss des alten Mehrweckgebäudes befinden. Ebenfalls definitiv nicht zur Verfügung steht das Zeughaus, welches sich im Eigentum des Bundes (Armasuisse) befindet und vom Kanton Schwyz beansprucht wird (Polizei, Zivilschutz).

Ebenfalls geprüft wurden diverse Umnutzungen sowohl in Wohngebieten als auch in der Gewerbezone. Entsprechende Verhandlungen waren auf Grund zu hoher Investitionskosten oder limitierter Verfügbarkeit allesamt ergebnislos.

Für Temporärbauten kommen nach neustem Stand noch maximal zwei Standorte in Frage, davon einer auf gemeindeeigenem Land (Tischmacherhof), einer auf privatem Grund. Eine tatsächliche Umsetzung auf letzterem Areal ist zumindest ungewiss und würde erst dann realisiert werden können, wenn zuvor auf dem gemeindeeigenen Land gebaut würde.

Nach der Eruierung von möglichen Standorten und Parzellen für ein mögliches regionales Asylzentrum in Kooperation mit dem Kanton Schwyz folgte am 14. März 2023 durch den Regierungsrat resp. Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher eine Absage auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage - es fehle an einer Norm, welche dem Kanton erlauben würde, auch nach der Zuweisung für Personen im Asylwesen Unterkünfte zu bauen. Selbst wenn eine Rechtsgrundlage im Migrationsgesetz vom Kantonsrat geschaffen würde, müsste eine Ausgabenbewilligung auf Grund der Höhe wahrscheinlich vom Kantonsrat und eventuell bei einem Referendum sogar vom Stimmvolk des ganzen Kantons abgesegnet werden.

Nachdem der Gemeinderat Galgenen mittlerweile alle Möglichkeiten eingehend geprüft und ausgeschöpft hat, ist an obengenannter Informationsveranstaltung als Sofortmassnahme der Bau eines eingeschossigen Wohngebäudes (Containerunterkunft) beim Tischmacherhof, Nähe Kiesplatz an der Kantonsstrasse, angekündigt worden, und dies mit dem Ausblick, dass ein Baugesuch unmittelbar nach der Veranstaltung eingereicht würde und in der zweiten Jahreshälfte 2023 realisiert werden soll.

Auf die Informationsveranstaltung vom 31. März 2023, welche grundsätzlich sehr gut aufgenommen wurde, sind diverse Bemerkungen und Reaktionen eingegangen. Diese beinhalten Anregungen bezüglich der Einordnung des geplanten Baukörpers oder dessen ästhetische und qualitative Ausgestaltung. Der Gemeinderat sah sich hierdurch veranlasst, die Frage der spezifischen baulichen Ausgestaltung noch einmal zu erörtern. Zudem hat der Gemeinderat Mitte April 2023 auch die (nicht ganz spezifische, aber in der Tendenz abschlägige) Antwort des Regierungsrates des Kantons Schwyz erhalten betreffend Gebundenheit von Ausgaben:

Unter Berücksichtigung der regierungsrätlichen Antwort ist es mittlerweile zunehmend unrealistisch geworden, dass noch von einer gebundenen Ausgabe ausgegangen werden kann. Der temporäre Charakter – für die Feststellung der Gebundenheit wesentlich, muss in Frage gestellt werden, wenn der Gemeinderat die Unterkunft auch in den kommenden Jahren nutzen möchte, dereinst allenfalls auch in einer alternativen Nutzung. In diesem Zusammenhang wären, wie erwähnt, auch die Möglichkeiten der baulichen Gestaltung noch einmal zu evaluieren. Das Bauwerk würde dann in einer qualitativ anspruchsvolleren und ansprechenderen Weise erstellt. Damit würde sich allerdings der temporäre Charakter des Vorhabens verlieren und die Gebundenheit der Ausgaben dahinfallen.

Der Gemeinderat hat daher an der Rechnungsgemeinde vom vergangenen Freitag, 21. April 2023, die Möglichkeit von Varianten in der baulichen Realisation erwähnt. Um auf solidem rechtlichen Terrain weiterplanen zu können und das Risiko eines gerichtlichen Nachspiels zu eliminieren, hat der Gemeinderat entschieden, auch den herkömmlichen Weg für die Umsetzung grösserer Bauvorhaben in Erwägung zu ziehen, d.h. eine ausserordentliche Gemeindeversammlung mit anschliessender Urnenabstimmung anzudenken. An dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung würde sodann ein konkreteres Projekt vorgestellt.

Der Gemeinderat nimmt an, dass das Vorhaben damit auf einer festen rechtlichen Grundlage zu stehen käme, die längerfristige Nutzung im allgemeinen Interesse gewahrt würde und insbesondere die Stimmberechtigten voll und ganz in die Entscheidung miteinbezogen würden.

Die zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen müssten bei dieser Vorgehensweise in Kauf genommen werden, wobei die konkrete Höhe der Aufwendungen zur Zeit noch nicht bezifferbar ist.

Es gibt grundsätzlich keine Alternative resp. Möglichkeit der Kompensation wegen der zeitlichen Verzögerung. Mit einer Verfügung und Ersatzvornahmen für weitere Personen ist zu rechnen. Als Zeithorizont der Realisierung des Projektes - nach vorangegangener Urnenabstimmung - wäre mit Spätherbst 2023 zu rechnen.

Bei einer Ablehnung des Vorhabens an der Urne nehmen die Stimmbürger jährliche Ersatzvornahmen von bis zu Fr. 1.1 Mio. in Kauf (ausgehend vom derzeit geltenden Soll, resp. entsprechend mehr, sollte der Verteilschlüssel vom Kanton gar noch angehoben werden). Auch die Anmietung von teuren, also nicht mehr den Richtlinien entsprechenden, Wohnungen für Asylanten und Flüchtlinge würde sich dann nicht mehr vermeiden lassen.

Gemeinderat Galgenen