Zur Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 27. August 2023
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Stimmrechtsbeschwerde, welche gegen die kommunale Abstimmung vom 27. August 2023 beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, mit Entscheid vom 24. Oktober 2023 abgewiesen. Nach Ablauf der 30-tätigen Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid wird der Gemeinderat in geeigneter Form wieder über das weitere Vorgehen orientieren.
Gemeinderat Galgenen