15. April 2025

In diesen Tagen erhalten alle Vorjahresbezüger der IPV automatisch eine Anmeldebestätigung per Post. Personen, welche eine Anmeldebestätigung erhalten, müssen kein Anmeldeformular mehr einreichen. Allerdings sind sie meldepflichtig, sollte eine Angabe auf der Anmeldebestätigung nicht korrekt sein.

Einwohnerinnen und Einwohner, welche aufgrund der bekannten Steuerzahlen voraussichtlich künftig Anspruch haben, erhalten ein Anmeldeformular sowie ein Merkblatt für die Prämienverbilligung 2026 zugestellt. Die Anmeldung für eine Prämienverbilligung ist ebenfalls online möglich. Nach der Einreichung erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die Einreichefrist für die Anmeldung der IPV 2026 läuft bis 31. Dezember 2026. Die Ausgleichskasse Schwyz empfiehlt, die Anmeldung möglichst bis Herbst 2025 einzureichen, so kann die Prämienverbilligung auf der Krankenkasse-Police ausgewiesen werden.