Mitwirkungsverfahren Teilrevision Baureglement
Das rechtsgültige Baureglement der Gemeinde Galgenen stammt aus dem Jahr 1990 und wurde letztmals im Jahr 2018 geändert. Mit der vorliegenden Teilrevision des Baureglements sollen Redundanzen mit dem übergeordneten Recht eliminiert sowie Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen werden, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben haben. Mit der vorliegenden Teilrevision werden keine Anpassungen am Baureglement vorgenommen, die sich massgeblich auf eine Innenentwicklung in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen auswirken. Dies wird zusammen mit einer nächsten Revision des Zonenplans erfolgen.
In Anwendung von § 25 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Gemeinderat Galgenen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge entgegen. Die Unterlagen der Teilrevision des Baureglements können vom 23. Mai bis 23. Juni 2025, während 30 Tagen, auf dem Bauamt Galgenen, Tischmacherhof 4, 8854 Galgenen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.galgenen.ch (Erläuterungsbericht und Synoptische Darstellung) heruntergeladen werden. Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten beim Gemeinderat Galgenen, Büelstrasse 15, 8854 Siebnen, schriftlich Stellung nehmen, mit dem Vermerk «Teilrevision Baureglement».
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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20250520_Synopse_Mitwirkung (PDF, 479.02 kB) | Download | 0 | 20250520_Synopse_Mitwirkung |
20250520_Erläuterungsbericht_Mitwirkung (PDF, 297.58 kB) | Download | 1 | 20250520_Erläuterungsbericht_Mitwirkung |