Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

15. Oktober 2025

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Verkehrsräume stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. 

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassenraum, bzw. ins Trottoir hineinragen, so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen oder Plätzen sowie auf Fusswegen nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert wird.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Unfällen und Schäden, die auf die erwähnten Ursachen zurückzuführen sind, die Grundeigentümer infolge Nicht-Wahrnehmens ihrer Verantwortung schadenersatzpflichtig und haftbar werden.

Die genauen Vorschriften sowie weitere relevante Informationen zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern finden Sie im Merkblatt.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Tiefbauamt Galgenen (Telefon 055 450 24 60) gerne zur Verfügung.

Gemeinde Galgenen

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Merkblatt Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchen (PDF, 553.88 kB) Download 0 Merkblatt Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchen