Eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025
Am 30. November 2025 finden folgende Volksabstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmungen
- Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
- Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Stimmabgabe
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der zur Stimmabgabe nötigen Unterlagen zulässig. Ort und Zeit der Urnenöffnung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Stimmberechtigte, die keine Stimmunterlagen erhalten haben, wollen sich bei der Gemeindekanzlei (Tel. 055 450 24 50) melden.
Finanzierung von Abstimmungskampagnen – Offenlegungspflicht
Für die Offenlegung der Finanzierung einer Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700), insbesondere:
Die Finanzierung der Abstimmungskampagne ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen einer kommunalen Abstimmung Fr. 5'000.– übersteigen (§ 3 Abs. 1 TPG). Wer offenlegungspflichtig ist, muss dem Gemeindekassieramt (§ 5 Abs. 3 Bst. b TPG) einreichen.
- bis Sonntag, 26. Oktober 2025, sein Budget;
- bis Freitag, 30. Januar 2026, seine Schlussrechnung.
Das Budget und/oder die Abrechnung sind über das Transparenztool einzureichen: www.sz.ch/transparenz
Gemeinderat Galgenen