Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz

9. Juli 2026
Das Amt für Wald und Natur schätzt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 ein und erlässt somit für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Ab morgen Freitag, 10. Juli 2026 gilt im Kanton Schwyz aufgrund fehlendem Niederschlag und anhaltender Trockenheit ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Genauere Details entnehmen Sie gerne der Medienmitteilung des Kanton Schwyz.

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Medienmitteilung des Kanton Schwyz (PDF, 67 kB) Download 0 Medienmitteilung des Kanton Schwyz