Weiterhin Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Schwyz
Weiterhin und bis auf Widerruf ist es im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald und in Waldesnähe mit einem Abstand von 50 Metern zum Wald Feuer zu entfachen. Auch auf das Entfachen der traditionellen Höhenfeuer zum 1. August muss in diesem Jahr leider verzichtet werden. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
Genauere Details entnehmen Sie gerne der Medienmitteilung des Kanton SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..