Der Vermittler bzw. die Vermittlerin hat primär die Aufgabe, die Parteien auszusöhnen, d.h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten; und sekundär bei Scheitern der Aussöhnung (§§ 87 ff. ZPO, 7 GO) bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00 einen Entscheid zu fällen bzw. bei Streitigkeiten aus landwirtschaftlicher Pacht sowie bei solchen bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 den Parteien einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten.

Der Vermittler bzw. die Vermittlerin wird vom Volk auf eine Dauer von vier Jahren gewählt.

Aufgabenbereich des Vermittleramts

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbrechtliche Streitigkeiten
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Zivilrechtliche Streitigkeiten
  • Forderungen

Vereinigung der Vermittler des Kantons Schwyz

Kontakt

Gemeindeverwaltung Galgenen
Vermittleramt
Merikenstrasse 8
8864 Reichenburg
Tel. 079 590 90 77
vermittler@galgenen.ch

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