Pikettdienstleistung / Wartegeld für freipraktizierende Hebammen

Die freipraktizierenden Hebammen betreuen schwangere Personen, begleiten Hausgeburten und die Wochenbett nach der Geburt. Sie sind für die Familien rund um die Uhr in Bereitschaft und stellen eine Rechnung für Pikettdienstleistungen. Diese Kosten werden durch die Krankenpflegegrundversicherung (KVG) nicht gedeckt. Die Gemeinde Galgenen beteiligt sich seit dem 1. Januar 2025 an den Pikettdienstleistungen freipraktizierender Hebammen bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuungen.

In der Gemeinde Galgenen wohnhafte Familien können nach der Geburt für die Pikettdienstleistungen der freipraktizierenden Hebammen einen Gemeindebeitrag beantragen, dieser beträgt für die Wochenbettbetreuung Fr. 250.00.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden uns dieses mit der Rechnungskopie der Hebamme und Leistungsabrechnung der Krankenkasse per Post oder per E-Mail zu. 

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Hebammen-Entschädigung Formular (PDF, 20 kB) Download 0 Hebammen-Entschädigung Formular