Bei der Gemeindekanzlei können Sie Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) hinterlegen. Diese werden aufbewahrt und nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter des Bezirks March zur Eröffnung weitergeleitet. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 40.00.

Verfügungen von Todes wegen können bei der Gemeindekanzlei persönlich abgegeben resp. via Notariat oder Anwaltskanzlei eingereicht werden.

Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten (z.B. Inventarisation, Erbbescheinigung, Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen) erhalten Sie beim Erbschaftsamt des Bezirks March.

Preis

Fr. 40.00 (Hinterlegungsgebühr)

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