Für die von der Gemeinde organisierten Entsorgungsdienste wird eine kommunale Grundgebühr erhoben. Diese Grundgebühr ist zusätzlich zu den Abgaben, welche durch den ZAM erhoben werden, geschuldet.

Wer muss diese Gebühr begleichen?

Pro Haushalt wird eine Gebühr von Fr. 60.00 zuzüglich Mehrwertsteuer eingezogen. Der Betrag wird dem Haushaltsvorsteher bzw. der Haushaltsvorsteherin jährlich in Rechnung gestellt. Bei einem Wegzug ist die Gebühr bis zum Tag des Wegzuges pro Rata geschuldet.

Firmen zahlen Fr. 100.00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden der Firma selber bzw. bei Einzelfirmen dem Firmeninhaber in Rechnung gestellt.

Zugehörige Objekte