Ein Handlungsfähigkeitszeugnis stellt dasjenige Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz aus, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz.

Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist es nicht nötig, persönlich am Empfang vorbeizukommen. Das Bestellformular Handlungsfähigkeitszeugnis ist auf unserer Homepage unter dem Register Unterlagen abrufbar. Das Bestellformular kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden und das Handlungsfähgikeitszeugnis wird innert 1-2 Arbeitstagen nach Eingang des Bestellformulars per Post verschickt.

Falls ein Handlungsfähigkeitszeugnis schneller benötigt wird, kontaktieren Sie uns bitte vorgängig telefonisch.

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