Wenn Ihr Hund verstirbt, Sie ihn an eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter abgeben, ins Ausland exportieren oder mit dem Hund wegziehen, müssen Sie dies melden. So bleiben die Angaben in der Hundekontrolle Ihrer Gemeinde und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell.

Wichtige Hinweise

Folgende Aktionen können Sie als Hundehalter/-in selbst in AMICUS vornehmen oder durch Ihre Tierärztin bzw. Ihren Tierarzt vornehmen lassen:

  • Die Übergabe eines Hundes an eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter.
  • Die Meldung des Todes eines Hundes.
  • Die Abgabe eines Hundes ins Ausland.

Für die Übergabe an eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter wird deren bzw. dessen Personen-ID benötigt.

Aktionen

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