Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund neu in Ihren Haushalt aufnehmen oder mit einem Hund in eine Schwyzer Gemeinde ziehen, müssen Sie den Hund bei Ihrer Gemeinde anmelden. Die Anmeldung dient der Hundekontrolle und der Erhebung der Hundesteuer.
Wichtige Hinweise
- Die Erfassung eines neuen Hundes oder die Übernahme eines Hundes aus dem Ausland in der nationalen Hundedatenbank AMICUS muss durch Ihre Tierärztin bzw. Ihren Tierarzt anhand der Mikrochip-Nummer vorgenommen werden.
- Sind Sie noch nicht als Hundehalter/-in registriert, müssen Sie sich als Ersthundehalter/-in registrieren.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 055 450 24 69 | kassieramt@galgenen.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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