Urteile wegen begangenen Verbrechen oder Vergehen werden ins Strafregister eingetragen. Der Strafregisterauszug zeigt, ob gegen eine Person solche Urteile vorliegen.

Der Strafregisterauszug wird zum Beispiel für den Waffenerwerb oder für ein Einbürgerungsgesuch, oft aber auch für einen Stellenantritt oder bei der Wohnungssuche benötigt. Sie erhalten Ihren Strafregisterauszug vom Bundesamt für Justiz. Sie können ihn online oder an jeder Poststelle gegen Vorweisung einer Identitätskarte bestellen.

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