Mitteilung des Gemeinderates Galgenen - Richtigstellung

12. September 2024

Der March-Anzeiger veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 11. September 2024 einen Artikel, in dem er Bezug auf einen Rücktritt aus dem Wahl- und Abstimmungsbüro der Gemeinde Galgenen nimmt: «Beschwerdeführer will nicht auch noch Stimmenzähler sein»

Die Vakanzen in den verschiedenen Kommissionen (inkl. Wahl- und Abstimmungsbüro) der Gemeinde Galgenen wurden im vergangenen Winter in der Presse publiziert. Bereits vorher hat sich der genannte Beschwerdeführer aktiv und von sich aus für einen Sitz im Wahl- und Abstimmungsbüro der Gemeinde Galgenen beworben. Er wurde Anfang Juni 2024 über seine Wahl in Kenntnis gesetzt. Abklärungen beim Kanton hatten vorgängig ergeben, dass eine beim Bundesgericht hängige Stimmrechtsbeschwerde allein kein Ausschlussgrund für den Einsitz des Beschwerdeführers im Wahl- und Abstimmungsbüro sei.

Knapp zwei Wochen vor dem ersten Einsatz als Stimmenzähler anlässlich des Abstimmungssonntags vom 22. September 2024 hat jetzt der Beschwerdeführer seinen Rücktritt als Stimmenzähler mit sofortiger Wirkung eingereicht.

Der March-Anzeiger gibt ungefiltert die Vorhaltungen des Beschwerdeführers wieder. Schwer nachvollziehbar ist, dass dabei reine Behauptungen unkritisch wiederholt resp. vom Journalisten selbst aufgestellt werden: [« … Das Resultat erstaunte tatsächlich, zumal sich die Stimmung im Dorf klar gegen die prominent gelegene Asylunterkunft zu richten schien. …»]. Der March-Anzeiger zieht also die Arbeit des Wahl- und Abstimmungsbüros Galgenen in Zweifel, implizit stützt er unreflektiert die Vorwürfe des Beschwerdeführers betreffend Wahl- resp. Abstimmungsfälschung.

Abgesehen von der Leerung des Gemeindebriefkastens und der rein zahlenmässigen Erfassung des Eingangs von Rücksendungen nimmt die Gemeinkanzlei Galgenen keinerlei «Vorbereitungsarbeiten» vor. Die eingegangenen Rücksendecouverts werden erst am Abstimmungssonntag im Beisein des Wahl- und Abstimmungsbüros geöffnet.

Im Übrigen äusserst sich der Gemeinderat Galgenen auf Grund des laufenden Verfahrens nicht zur Arbeitsweise im Wahl- und Abstimmungsbüro und bittet den March-Anzeiger, die journalistische Sorgfaltspflicht zu beherzigen.

Gemeinderat Galgenen, 12. September 2024