Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz
Ab morgen Freitag, 10. Juli 2026 gilt im Kanton Schwyz aufgrund fehlendem Niederschlag und anhaltender Trockenheit ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Genauere Details entnehmen Sie gerne der Medienmitteilung des Kanton Schwyz.
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| Medienmitteilung des Kanton Schwyz (PDF, 67 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung des Kanton Schwyz |