Beglaubigung von Kopien
Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit von Kopien. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung. Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original mit. Die Vorlage von Kopien der Originaldokumente ist für die Beglaubigung nicht ausreichend.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 450 24 50 | info@galgenen.ch |