Beglaubigung von Unterschriften

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, etwa ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder ob das Dokument formale Anforderungen erfüllt etc.

Die Gemeindekanzlei beglaubigt Ihre Unterschrift. Zuständig ist der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- ein amtliches Ausweispapier; ausländische Staatsangehörige: Reisepass
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

Bitte beachten Sie, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, zwingend persönlich anwesend sein muss.

Preis

Fr. 25.00 pro Unterschrift

Zugehörige Objekte

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