Sozialhilfe (Wirtschaftliche Hilfe)
Finanzielle Hilfe wird geleistet, wenn keine Hilfeleistung durch unterstützungspflichtige Verwandte, andere Privatpersonen oder private Sozialhilfeinstitutionen erfolgt oder diese nicht rechtzeitig verfügbar ist. Der oder die Betroffene soll und muss durch geeignete Unterstützung so bald als möglich die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit wieder erlangen.
Die Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes und des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG). Zudem orientiert sich das Sozialamt Galgenen an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Anspruchsvoraussetzungen
Die Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe verlangt eine vorgängige Beurteilung der Situation der Hilfesuchenden. Zur Prüfung eines Gesuches sind alle relevanten Informationen und Unterlagen wie
- Wohnadresse
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
- Lohnabrechnungen
- Bankauszüge
- Gerichtsentscheide
- Arztzeugnisse
- IV-Entscheide
usw. einzureichen.
Durch das Sozialamt werden im Rahmen des Gesetzes die finanziellen Möglichkeiten von Angehörigen und Verwandten geprüft (Verwandtenunterstützung).
Bei Fragen zur Sozialhilfe gibt Ihnen die Leiterin des Sozialdienstes Galgenen gerne Auskunft. Sie können bei dieser Stelle auch das Unterstützungsgesuch beantragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 055 450 24 56 | sozialamt@galgenen.ch |