Sie sind für das ganze Jahr in derjenigen Gemeinde steuerpflichtig, in welcher Sie am 31. Dezember des laufenden Jahres Ihren Wohnsitz haben.

Zuzug aus einer Gemeinde im Kanton Schwyz

Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Galgenen.

Wir übernehmen die Steuerzahlen Ihrer letzten Wohngemeinde und stellen Ihnen die Rechnung zu. Falls Sie an Ihrem vorherigen Wohnort für das laufende Jahr bereits Steuerzahlungen vorgenommen haben, wird uns Ihre Wegzugsgemeinde diesen Betrag überweisen.

Sie erhalten von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum Ausfüllen.

Zuzug aus einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Galgenen. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für das laufende Jahr nicht mehr besteuern und muss Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge zurückerstatten.

Sie erhalten von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum Ausfüllen.

Wegzug in eine Gemeinde im Kanton Schwyz

Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der neuen Wohngemeinde. Sie erhalten von uns eine Gebührenabrechnung in der wir Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe bis zum Wegzug pro Rata in Rechnung stellen. Die von Ihnen bereits bezahlten Steuerbeträge für das laufende Jahr überweisen wir Ihrer neuen Wohngemeinde.

Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der neuen Wohngemeinde. Sie erhalten von uns eine Gebührenabrechnung in der wir Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe bis zum Wegzug pro Rata in Rechnung stellen. Zuviel bezahlte Steuerbeträge werden Ihnen zurückerstattet.

Sofern Sie noch eine Liegenschaft oder eine Einzelunternehmung in unserer Gemeinde besitzen, wird diese bis zum Verkauf oder zur Sitzverlegung bei uns besteuert.

Steuerguthaben - Rückzahlungen

Weist Ihre Steuerrechnung ein Guthaben aus, erhalten Sie dieses in der Regel 10 Tage nach Rechnungsdatum zurückbezahlt. Für die Rückerstattung benötigen wir eine gültige Bankverbindung. Bitte kontrollieren Sie auf Ihrer Rechnung jeweils, ob die dort eingetragene Bankverbindung stimmt. Ist auf der Rechnung eine falsche Kontonummer oder gar keine Bankverbindung eingetragen, bitten wir Sie, sich innert 5 Tagen telefonisch bei uns zu melden.

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