Vorauszahlungen (Steuern)
Möchten Sie auf Ihr Steuerdebitorenkonto einmalig oder in regelmässigen Raten Vorauszahlungen leisten, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns die entsprechenden Einzahlungsscheine, damit Ihre Zahlungen korrekt gutgeschrieben werden können. Beachten Sie jedoch, dass auf freiwilligen Vorauszahlungen kein Vergütungszins gewährt wird.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 450 24 69 | kassieramt@galgenen.ch |