Ein Handlungsfähigkeitszeugnis stellt dasjenige Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) aus, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz.

Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist es nicht nötig, persönlich am Empfang des KESB vorbeizukommen. Das Bestellformular Handlungsfähigkeitszeugnis kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden und das Handlungsfähgikeitszeugnis wird innert 1-2 Arbeitstagen nach Eingang des Bestellformulars per Post verschickt.

Falls ein Handlungsfähigkeitszeugnis schneller benötigt wird, kontaktieren Sie die KESB bitte vorgängig telefonisch (041 819 14 60).

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