Hundehalter-/in (als Ersthundehalter-/in) registrieren

Bei einer erstmaligen Hundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in bei Ihrer Gemeinde anmelden. Die Gemeinde registriert Sie in der zentralen, nationalen Hundedatenbank AMICUS und erstellt automatisch eine Personen-ID.

Wichtige Hinweise

  • Dieser Service ist nur für Personen, welche noch keine Personen-ID in der nationalen Hundedatenbank AMICUS besitzen.
  • Personen unter 16 Jahren können nicht erfasst werden; in diesem Fall ist die gesetzliche Vertretung erforderlich.

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